FAQ für Freiwillige
Ja, Sie sind als Ehrenamtliche*r im Freistaat Thüringen in jedem Fall haftpflicht- und unfallversichert.
Prüfen Sie, inwieweit Ihre eigene Privathaftpflicht- und Unfallversicherung ehrenamtliche Tätigkeit einschließt
Ja, für Erwerbslose bietet das freiwillige Engagement die Möglichkeit, im Kontakt mit anderen Menschen zu bleiben und sich neue Netzwerke zu erschließen.
Für den Fall, dass Sie für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung erhalten, informieren Sie bitte die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter darüber. Bis zu einer Obergrenze ist diese Aufwandsentschädigung anrechnungsfrei.
Ehrenamt ist
⦁ freiwillig
⦁ unentgeltlich (Auslagenerstattung und Aufwandsentschädigung möglich)
⦁ für andere
⦁ im öffentlichen Raum
⦁ i.d.R. gemeinschaftlich/kooperativ.
Innerhalb eines freiwilligen Engagements sollten keine Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand übernommen sowie keine regulären Arbeitsplätze ersetzt werden.
Im Ehrenamt kann ich:
⦁ mein soziales Netzwerk erweitern,
⦁ neue Menschen kennenlernen,
⦁ mit anderen etwas gemeinsam tun,
⦁ meine Kenntnisse weitergeben,
⦁ meine Fähigkeiten einbringen,
⦁ mich ausprobieren,
⦁ praktische Erfahrungen sammeln,
⦁ anderen Freude bereiten,
⦁ soziale Nähe erfahren,
⦁ etwas für den sozialen Zusammenhalt oder für die Umwelt tun,
⦁ meine Übergänge im Leben sinnvoll gestalten, z.B. vor oder nach der Berufstätigkeit.